Seine mehrjährige praktische Erfahrung im Erbrecht hat Herr Schmeitz Anfang 2005 durch den Erwerb der theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt im Erbrecht vertieft.
Zu den Grundlagen des deutschen Erbrechts hält er seit mehreren Jahren Vorträge insbesondere für das Erwachsenenbildungswerk des Kirchenkreises Aachen.
Gerne steht Ihnen Herr Schmeitz als Ansprechpartner in allen Bereichen des Erbrechts zur Verfügung, wie z.B.:
• Nachlassplanung
• Erbvertrags- und Testamentsgestaltung
• Testamentsvollstreckung
• Nachlassverwaltung
• Erbschaftssteuerrecht
• Juristische Hilfe für Hinterbliebene
• Internationales Erbrecht
Juristische Hilfe für Hinterbliebene
Oft stehen die Hinterbliebenen vor einem unüberschaubaren Berg bürokratischer Anforderungen. Dies gilt
nicht nur, wenn die oder der Verstorbene sich zuvor um die Verwaltungsangelegenheiten gekümmert
hat. Rentenanträge müssen gestellt, Versicherungen gekündigt oder umgemeldet und zahlreiche Vertragspartner
informiert werden. Herr Schmeitz hilft Ihnen bei der Erledigung dieser Aufgaben. Gerne besucht Sie Herr Schmeitz hierfür auch bei Ihnen zu Hause
und sichtet gemeinsam mit Ihnen die betreffenden Unterlagen.
Internationales Erbrecht
Insbesondere durch die Grenznähe Aachens gilt es vielfach die Frage zu klären, ob deutsches
oder ausländisches Erbrecht Anwendung findet. Diese Frage stellt sich zumindest, wenn der
Erblasser eine fremde Staatsangehörigkeit hat oder das zu vererbende Vermögen sich im Ausland befindet
(z.B. die Ferienwohnung). Besonderheiten können z.B. auch bestehen, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz
ins Ausland verlagert hat. Dies kann sich zum Beispiel auf Pflichtteilsansprüche oder das
Ehegattenerbrecht auswirken. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Frage zu klären, ob der Nachlass
nach dem deutschen oder dem ausländischen Recht zu versteuern ist. Dies ist wiederum für Freibeträge
und Steuersätze von entscheidender Bedeutung.
Einige grundsätzliche Informationen zu den Besonderheiten
im belgischen und niederländischen Erbrecht stehen Ihnen auf der Seite Service zur Verfügung.
Herr Schmeitz berät Sie in diesen und anderen Fragen gerne. Sprechen Sie ihn an und vereinbaren einen Termin.
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