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Der Umfang möglicher rechtlicher Probleme schließt es aus, dass Herr Schmeitz Sie alleine in allen Lebensbereichen umfassend und kompetent beraten kann. Seine Tätigkeitsschwerpunkte - in denen er sich auch regelmäßig fortbildet - liegen daher in den Bereichen des

Erbrechts,
allgemeinen Zivilrechts,
(kirchlichen) Arbeitsrechts und
Kirchenrechts

Insgesamt liegt ein Schwerpunkt seiner Kanzlei in der (außergerichtlichen) gütlichen Streitbeilegung. Ein Streit lässt sich häufig auch schon im Vorfeld durch fundierte Information verhindern, beilegen oder zumindest entschärfen. Selbstverständlich wird Herr Schmeitz, wenn erforderlich, mit aller Entschiedenheit für Ihr Recht kämpfen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Kanzlei liegt in der Beratung und Vertragsgestaltung.

Die Rechtsanwaltsgebühren ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Honorarvereinbarung. Durch die Honorarvereinbarung kann oftmals eine transparentere Vergütung erzielt werden. Hierfür kann ebenso ein angemessenes Stundenhonorar vereinbart werden, wie auch eine Aufwandspauschale.

Neben der „klassischen“ anwaltlichen Tätigkeit hält Herr Schmeitz Vorträge u.a. für das Erwachsenenbildungswerk des Kirchenkreises Aachen, Kirchengemeinden, Vereine oder Gewerkschaften zu den Themen „Erbrecht“ und „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Außerdem unterrichtet er bei der VHS Nordkreis Aachen insbesondere im Bereich Arbeitsrecht.