Kirchenrecht ist das in den Kirchen bestehende Recht zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten.
Kirchenrecht ist vom Staat unabhängiges und durch die Kirchen erlassenes Recht. Der Staat erkennt
dies auf Grund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts innerhalb der Schranken des für alle geltenden
Gesetzes im weltlichen Bereich an. Bei der Anwendung kirchlichen Rechts, z.B. durch staatliche Gerichte,
ist es dem Staat verwehrt, die kirchlichen Rechtsnormen nach seinem Verständnis auszulegen.
Er ist vielmehr gehalten, dem kirchlichen Selbstverständnis entsprechend das Kirchenrecht in der
Auslegung der betreffenden Kirche anzuwenden, sofern diese Interpretation nicht gegen das für alle
geltende Gesetz verstößt.
Auch im kirchlichen Arbeitsrecht sind die Normen des allgemeinen staatlichen Arbeitsrechts unter Beachtung
des kirchlichen Selbstverständnisses und der Kirchenautonomie anzuwenden bzw. auszulegen. So gelten z.B. für
kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber staatlichen oder privatwirtschaftlichen Angestellten
gesteigerte Loyalitätspflichten. Auch haben die Kirchen zum Teil eigene spezialgesetzliche Regelungen getroffen,
die das staatliche Arbeitsrecht ergänzen oder diesem im Einzelfall vorgehen. Beispiele hierfür sind das
Pfarrdienstgesetz, das Kirchenbeamtengesetz oder die Mitarbeitervertretungsordnung. Diese Besonderheiten gelten
für den mit ca. 1 Mio. Angestellten zweitgrößten Arbeitgeber in Deutschland.
Neben dem Kirchenrecht im engeren Sinn ist Herr Schmeitz Ansprechpartner für Kirchengemeinden, Kirchenkreise
und kirchliche Einrichtungen in allen Rechtsgebieten. Hierzu gehören auch Vorträge und Fortbildungen für Gemeindemitglieder, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ebenso wie Presbyterinnen und Presbyter. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite
Seminare.
In dem zweibändigen Werk „Kirchliche Organisationen erfolgreich führen“ werden von Autorinnen und Autoren
verschiedener Professionen Informationen, Arbeitshilfen und Denkanstöße zu in der Gemeindearbeit relevanten Themen angeboten.
Herr Schmeitz hat hier verschiedene Beiträge veröffentlicht:
• „Arbeitsrecht“: In diesem Beitrag wird ein Überblick über ein Arbeitsverhältnis von seiner Entstehung bis zur Beendigung gegeben.
Dabei wird auch auf einige Besonderheiten in Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Arbeitgebern eingegangen.
• „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“: Hier werden die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten
der Vorsorge dargestellt.
• „Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit“: In diesem Beitrag wird die zivilrechtliche Haftung gerichtet auf Schadensersatz
oder Schmerzensgeld z.B. bei einer Aufsichtspflichtverletzung besprochen.
• „Strafrechtliche Aspekte in der Kinder- und Jugendarbeit“
• „Das kleine Versicherungs- 1x1 für Jugendgruppenleiter“
• „Reiserecht bei einer Gemeindefreizeit“
• „Das Intenet - ein rechtsfreier Raum?“
• „Wertschätzung von Freiwilligen aus rechtlicher Sicht“: In diesem Beitrag werden Möglichkeiten der Wertschätzung vorgestellt, wie z.B. ein Zeugnis über
die ehrenamtliche Tätigkeit, Versicherungsschutz oder steurliche Vergünstigungen.
Erbrecht • allgemeines Zivilrecht
• (kirchliches) Arbeitsrecht
• Kirchenrecht
